Auf der JHV 2021 am 06.06.2021 hat die Versammlung beschlossen, den Weg der Liquidation zu gehen.
Inzwischen gibt es viele Bereiche - hier vor allem im Mühlenverein und im Trägerverein - Doppelstrukturen und dadurch auch doppelte Arbeiten. Dies soll durch die Liquidation aufhören und in Zukunft wird der Mühlenverein dann die Aufgeben mit übernehmen.
Trägerverein? Warum gibt es den Trägerverein Mühlenhof überhaupt?
Der Trägerverein wurde am 15.02.2005 auf einer gemeinsamen Einwohnerversammlung der Ortschaften Ilhorn und Sprengel im Gasthaus Voges in Ilhorn gegründet. Durch die Dorferneuerung wurde die einmalige Möglichkeit geboten, mit Zuschüssen von öffentlichen Geldern eine Gemeinschaftsanlage mit Mehrzweckhaus zu erstellen, die von den ortsansässigen Vereinen, sowie Einwohnern inkl. Kindern und Gästen genutzt werden kann. Um die zum Teil verschiedenen Belange der Vereine über eine Anlaufstelle zu koordinieren, wurde der Trägerverein gegründet.
Der Trägerverein ersetzt keinen der bestehenden Verein.
sind und bleiben eigenständig.
Der Trägerverein koordiniert lediglich die Belange auf dem Mühlenhof. Im Gegenzug haben aber die eben genannten Vereine das Recht zur Einflussnahme auf den Trägerverein.
Welche Aufgaben hat der Trägerverein?
Das Ziel, den Mühlenhof inkl. Kinderspielplatz und Mehrzweckhaus als Dorfgemeinschaftsanlage aufzubauen, zu betreiben, instand zu halten und zu verwalten.
Wer kann Mitglied im Trägerverein sein/werden?
Mitglieder können jurisitsche oder vollhährige natürliche Personen, sowie ortsansässige Clubs, Vereine oder Institutionen werden.
Folgende Vereine sind Mitglied im Trägerverein:
Zudem sind zur Zeit ca. 60 Personen zusätzlich als natürliche Personen im Verein. Eine Mitgliedschaft kann beim Vorstand angemeldet werden und ist beitragsfrei.
Der Trägerverein wird im Sinne des § 26 BGB durch die Vorstandsmitglieder (Koordinatioren Planung, Finanzen, Berichte und Termine) gleichberechtigt vertreten, die ehrenamtlich tätig sind.
Dem Beirat des Trägervereins sind die Aktivitäten des Vorstands zu berichten.
Dem Beirat gehören an:
Wer kann an der Mitgliederversammlung teilnehmen?
Zur Teilnahme berechtigt sind sämtliche Mitglieder des Vereins und des Beirates. Interessierte Personen sind zudem gerne willkommen.
Wozu dient eine Mitgliedschaft im Trägerverein?
Wie finanziert der Trägerverein die Unterhaltung des Mühlengeländes?
Durch Einnahmen aus verschiedenen Aktivitäten wie z.B. Mühlenfest, Mühlengeburtstag, Flohmarkt rund ums Kind usw.